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13. Monatslohn

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Arbeitsvertragliche Abreden

Rechtsgebiet:
13. Monatslohn
Stichworte:
13. Monatslohn
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Formulierung 13. Monatslohn

Es empfiehlt sich die schriftliche und klare Formulierung der Pflicht zur Bezahlung eines 13. Monatslohns.

Wegbedingung / Einschränkungen / Bedingungen

Da bezüglich des 13. Monatslohn weitgehend dispositives Recht besteht, darf vom Üblichen abgewichen werden:

  • Wegbedingung Zahlungspflicht
    • Monatslohn x 12
  • Höhe des 13. Monatslohns
    • Beschränkung auf den Normallohn ohne Zuschläge
    • Fixbetrag
      • unabhängig Lohnerhöhungen
      • unabhängig Lohnkürzungen (Arbeitsverhinderung)
  • Überstunden / Überzeit
    • Beschränkung auf den Normallohn ohne Überstunden- und Überzeit-Entschädigungen
    • Berücksichtigung der Überstunden und Überzeit nur mit Normallohn-Anteilen, d.h. ohne Zuschläge
  • Fälligkeit
    • zB per 31.03. im Folgejahr
  • Pro rata-Anspruch
    • Vollständige Wegbedingung
    • Ungekündigte Stellung am 31.12. als Bedingung für Zahlungspflicht
      • Kombination mit Fälligkeit per 31.03. im Folgejahr.

Solche Änderungen rücken den „modifizierten 13. Monatslohn“ mehr oder weniger in die Nähe von „Gratifikationen“.

Weiterführende Informationen

» Gratifikation

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