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Einleitung zum 13. Monatslohn

Auf dieser Website erhalten sie Informationen über alle relevanten Aspekte des 13. Monatslohns als Lohnbestandteil.

In den 1970er-Jahren ist die frühere “Gratifikation” weitgehend durch den 13. Monatslohn abgelöst worden. Bei Kadermitarbeitern ist der 13. Monatslohn aber selbst durch Bonusregelung (Gewinnbeteiligung anstatt 13. Monatslohn) wieder in Erosion.

Der 13. Monatslohn ist Lohnbestandteil und damit weniger streitanfällig.

Ohne anderslautende Abrede gilt:

  • Berechnungsgrundlage ist der Normallohn + Zuschläge
  • Pro-rata-Anspruch bei Ein- und Austritt während Kalenderjahr
  • Sozialversicherungspflichtig.

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